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Amt für Strassen und Verkehr
jedem Bau und jeder Instandsetzung eines Bauwerkes geht eine umfangreiche Planung voraus. Die Planung des Bauwerkes setzt die Kenntnis der zu überbrückenden Straßen, Wege, Flussläufe oder Bahntrassen voraus. Sie muss eine Linienführung wählen, die sich den örtlichen Verhältnissen und dem Landschaftsbild anpasst. Kenntnisse der jeweiligen Geologie des Baugrundes, der tragwerksplanerischen und statischen Randbedingungen, der Wetter- und Umweltbedingungen sowie stadtplanerische und gestalterische Anforderungen müssen in die Planung eingehen. Eine enge Koordination mit den beteiligten Baulastträgern des Straßenbaus, der Schifffahrtsverwaltungen oder der Bahn ist ebenso unabdingbar wie die Einbeziehung der Straßenverkehrsbehörden und der Straßenplanung. Gleichzeitig ist die Abstimmung mit der Trägern öffentlicher Belange wie den Leitungsträgern und den politischen Gremien vorzunehmen. Eine Kostenschätzung jeder Maßnahme ist Grundvoraussetzung für die Genehmigung und Bereitstellung der Planungs- und Baumittel.